Meisterpflicht nimmt weitere Etappe
Erste Lesung fand im Bundestag
Am 25. Oktober 2019 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag statt. Die Politiker aller Fraktionen zeigten sich weitgehend einig über die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen, dazu gehört auch der Fliesenleger. Damit hat der Gesetzentwurf zur ‚Änderung der Handwerksordnung einen weiteren wichtigen Schritt genommen.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, erklärte anlässlich der ersten Lesung, dass die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einzelnen Gewerken überfällig sei. „Daher sind wir auch froh, dass die Koalitionsfraktionen nun einen Vorstoß unternehmen und das Gesetzgebungsverfahren dazu in Gang setzen. Daher appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, das Gesetz zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen Handwerken möglichst zügig zu beschließen. Die Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 hat in den Bauberufen, die aus der Anlage A gestrichen wurden, zu dramatischen Fehlentwicklungen geführt. Nicht nur die Ausbildungsleistung hat sich drastisch verringert, auch die Zahl der Meisterprüfungen ist erheblich zurückgegangen. Ohne Meisterbetriebe gibt es aber keine Ausbildung – mit fatalen Folgen für die Fachkräftesicherung. Um das System der dualen Ausbildung nicht nachhaltig zu beschädigen, muss jetzt dringend die Wiedereinführung des Meisterbriefs kommen! Der Meisterbrief ist darüber hinaus ein verlässliches Gütesiegel und ist zumindest in den Bauberufen schon aus Verbraucherschutzgründen geboten.“
Die zweite und dritte Lesung soll im November 2019 stattfinden.