Branchenlösung Staubminimierung im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk veröffentlicht

Die zwischen den Sozialpartnern abgestimmte Branchenlösung beinhaltet das Schutzmaßnahmenkonzept vor quarzhaltigem mineralischem Staub im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk und beschreibt die Grundlagen zur Staubminimierung.

Die Branchenlösung Staubminimierung zeigt für Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten Schutzmaßnahmen und Arbeitsverfahren auf, um eine Gesundheitsgefährdung durch quarzhaltige mineralische Stäube zu vermeiden. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung können staubrelevante Tätigkeiten identifiziert, Mitarbeiter informiert und geeignete staubarme Arbeitsverfahren gewählt werden.

Bei der Be- und Verarbeitung von Fliesen, Platten und Mosaik können quarzhaltige Stäube auftreten, die zu einer Erkrankung der Atemwege führen können. Um berufsbedingte Erkrankungen durch Quarzstäube bei Fliesen, Platten und Mosaikarbeiten auszuschließen, sind insbesondere Planer, Baustoffhersteller, ausführende Betriebe und Mitarbeiter zu Maßnahmen der Staubminimierung angehalten.

Bei Fliesen-, Platten-, und Mosaikarbeiten werden Stäube freigesetzt insbesondere beim:

  • Schleifen
  • Bohren
  • Rückbau von Fliesen- und Plattenbelägen
  • Entfernen von Putzen
  • Schneide- und Stemmarbeiten
  • Fräsen oder Schleifen von Estrichoberflächen
  • Reinigungsarbeiten (Staubaufnahme mit Entstauber/ Staubsauger)
  • Anmischen von Werktrockenmörteln, Spachtelmassen inkl. Sackhandhabung

Gemäß der technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 559 werden in der jetzt veröffentlichten Branchenregelung übliche Betriebs- und Verfahrensanweisungen beschrieben, mit denen ein möglichst hohes Schutzniveau erreicht werden soll.

Notwendig hierzu ist:

  • eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung,
  • die Nutzung branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen,
  • die Erstellung eines Schutzmaßnahmen Konzeptes und
  • die zur Verfügung Stellung von Atemschutzausrüstung für die Beschäftigten.

Schutzmaßnahmenkonzept

Die branchenüblichen Verfahren und Betriebsweisen können der Tabelle „Schutzmaßnahmenkonzept zum AGW für A-Staub und Quarzstaub (TRGS 559)“ der Branchenlösung entnommen werden.

In dieser Tabelle grün unterlegt sind Arbeitsweisen, bei denen die Exposition unterhalb der Arbeitsplatz Grenzwerte liegen können. Rot unterlegt sind Arbeitsweisen, bei denen die Staubexposition oberhalb der Arbeitsgrenzwerte liegt. Weiß unterlegt sind Arbeitsweisen, die in ihrer Schutzwirkung zwischen grün und rot einzuordnen sind.

Ziel des Schutzmaßnahmenkonzeptes ist es, die eigenen Arbeitsweisen in der Tabelle einzuordnen und die Einhaltung der Grenzwerte = grün (gute Praxis) durch entsprechende Arbeitspraktiken einzuhalten.

Über die technischen Schutzmaßnahmen hinaus kann durch Entstauber das Entstehen von Stäuben weiter reduziert werden.

Luftreiniger können zur Arbeitsplatzabsaugung und zum Reinigen staubbelasteter Räume genutzt werden und sind insbesondere zum Einsatz auf der Baustelle geeignet. Die Anschaffung von Luftreinigern wird von der BG BAU gefördert.

Die Unterweisung der Beschäftigten im Hinblick auf die Staubexposition ist neben den getroffenen Schutzmaßnahmen und der arbeitsmedizinischen Vorsorge zum Schutz der Beschäftigten verpflichtend für den Arbeitgeber.

Die Betriebsanweisung (Muster ist in der Branchenlösung zu finden) ist für alle Tätigkeiten zu erstellen, bei den Staub freigesetzt wird. Vor Aufnahme der Arbeiten sind die Beschäftigten über entsprechende Schutzmaßnahmen, die richtige Anwendung des Arbeitsverfahrens und auftretende Gefährdungen zu unterweisen. Dies ist zu dokumentieren.

Die Branchenlösung Staubminimierung ist im internen Bereich für die Mitgliedsbetriebe hinterlegt.