Bundestag stimmt für Wiedereinführung der Meisterpflicht

Körner: „Letztlich geht es darum, dass sich gute Qualität durchsetzt.“

Der Bundestag hat sich am 12. Dezember 2019 für die Annahme eines Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (19/14335) ausgesprochen. Der Entwurf wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung mit breiter Mehrheit bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Damit wurde die Meisterpflicht für das Fliesenlegerhandwerk ab Jahresbeginn 2020 wieder eingeführt.

Der Vorsitzende des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Karl-Hans Körner, freute sich sehr über diese Entscheidung. „Für uns geht ein langer Weg zu Ende, den wir direkt nach der Abschaffung der Meisterpflicht im Jahr 2004 begonnen haben zu gehen: Nichts unversucht zu lassen, um den Meister zurückzuholen. Der Fachverband Fliesen und Naturstein mit seinen Fachgruppen, Innungen und Mitgliedern hat unermüdlich auf die Folgen der Abschaffung hingewiesen. Es hat sich gelohnt und es hat gezeigt, dass eine Berufsorganisation wie die unsere etwas Großartiges erreichen kann. Es ist uns aber vor allem gelungen, weil unser organisiertes Handwerk auf allen Ebenen zusammen gekämpft hat. Das ist einfach großartig und verdient meinen großen Dank an alle Beteiligten.

Nun heißt es für uns, nach vorne zu schauen! Wir freuen uns auf die neuen Meister in unserem Handwerk, die das Qualitätsniveau langfristig auf hohem Niveau sichern. Wir sind schon seit einiger Zeit dran, die Meisterprüfungsverordnung zu aktualisieren, um die aktuellen Entwicklungen in unserem Handwerk einzubinden.

Die wieder eingeführte Meisterpflicht gibt jungen Menschen eine gute Perspektive, ihren Weg in unserem Handwerk zu gehen, denn wir bieten vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben und gute Aufstiegschancen. Aber wir geben auch denen eine Chance, die derzeit ohne Meistertitel in der Handwerksrolle eingetragen sind. Sie sollen sich modular über unser Qualifizierungsprogramm „Zert-Fliese“ dem Niveau der aktualisierten Meisterprüfungsverordnung anpassen können.“

Körner zum Abschluss: „Letztlich geht es darum, dass sich gute Qualität durchsetzt.“

Mit dem Beschluss ist eine bestandene Meisterprüfung künftig wieder in mehr Handwerksberufen die Voraussetzung dafür, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen. Die sogenannte Meisterpflicht war 2004 für 53 Gewerke abgeschafft worden. Jetzt wird sie für zwölf davon wieder eingeführt. Zu den zwölf Gewerken gehören die Fliesenleger.

Der Bundesrat muss noch in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten dem Gesetz zustimmen. Allerdings hat er bereits vor kurzem eine Stellungnahme während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens abgegeben und seine Zustimmung signalisiert.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) im Wortlaut als Drucksache 19/15873 des Deutschen Bundestages