Anhörung zur Meisterpflicht fand im Bundeswirtschaftsministerium statt

Gesetzentwurf soll im Herbst 2019 beraten werden

Der FFN-Vorsitzende Karl-Hans Körner (l.) und der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB, Simon Thanner (r.), trafen bei der Anhörung auf den FDP-Bundestagsabgeordneten Manfred Todtenhausen (m.).

Zum Thema Wiedereinführung der Meisterpflicht fand in der ersten Juni-Woche 2019 eine Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin statt. Zentrale Frage war, welche der bisher zulassungsfreien Berufe wieder unter die Meisterpflicht fallen könnten. Vertreter des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes waren zur Anhörung geladen und vertraten vehement die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Fliesenlegerhandwerk. Neben den Fachverbänden der zulassungsfreien Gewerke waren auch Vertreter der Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Wissenschaftler und Verbraucherschützer geladen.

Schon bei der im Vorfeld der Anhörung eingereichten Stellungnahme des FFN wurden die Themen Gesundheit für Leib und Leben und der Verbraucherschutz besonders herausgestellt. Der Umgang mit Gefahrenstoffen, baustatische und -physikalische Kenntnisse, z.B. für den Bereich Fassadenbekleidungen, sowie die Herstellung hygienisch einwandfreier Beläge für Wasseraufbereitungsanlagen oder OP-Räume sind nur einige der vielen Aspekte, die nur in der qualifizierten Meisterausbildung vermittelt werden und die der Meisterbetrieb in der Umsetzung beherrscht. Das ist auch den am Gesetzesvorhaben beteiligten Politikern sehr wichtig und das wesentliche Argument für eine Rückführung in die Anlage A. Weitere Aspekte sind die Ausbildungsleistung und der Kulturgüterschutz.

Im letzten Jahr war die Ausweitung der Meisterpflicht im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart worden. Der ZDH hat die Diskussion mit einer ökonomischen Stellungnahme und einem juristischen Gutachten begleitet.

Nach der Anhörung in dieser Woche kommen Ende Juni noch Sachverständige im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zu Wort. Anschließend wird das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten. Das Gesetz könnte Anfang 2020 in Kraft treten.

Die Meisterpflicht war 2004 für 53 Gewerke abgeschafft worden. Die damalige rot-grüne Bundesregierung versprach sich dadurch mehr Wettbewerb und mehr Gründungen. Der FFN hatte seit der Abschaffung im Jahr 2005 für die Wiedereinführung gekämpft.