|
|
|
Kasseler Sachverständigentage
|
|
3. und 4. November 2009
|
Eine wesentliche Funktion der Kasseler Sachverstän- digentage ist es,
den in ständigem Wandel befindlichen Übergang zwischen dem Stand der
Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Technik immer wieder
neu zu definieren. In den technischen Ausschüssen wird diese Diskussion
fortlaufend geführt. In Fulda, wo die Kasseler Sachverständigentage nun
schon zum zweiten Mal stattfanden und wohl auch zukünftig stattfinden
werden, wird der aktuelle Stand dieser Verständigungen vorgestellt. Die
Beiträge, die aus dem Plenum kommen, fließen als Anregungen wieder in
die Arbeitsgruppen zurück, deren Aufgabe es ist, die Regelwerke
anzupassen und weiter zu entwickeln. Das Ziel: Eine möglichst breite
Basis für die Festschreibungen technischer Regeln und bewährter
Bauweisen in den Merkblättern zu erreichen. Schließlich erheben sie den
Anspruch, allgemein aner- kannte Regel der Technik zu sein.
MUSS MAN HINTER WANNEN ABDICHTEN? Überraschend
hoch schlugen die Diskussionswellen, als es zu Beginn des zweiten Tages
um das Merkblatt „Verbundabdichtungen“ ging. Aktuell gilt noch die
Fassung von Januar 2005. Und im Technischen Handbuch, das 2008 neu
aufgelegt wurde, ist bereits ein Entwurf für eine Neufassung
abgedruckt, der als zu kompliziert kritisiert worden war. So versuchte
die Arbeitsgruppe „Merkblatt Verbundabdichtungen“ im Technischen
Ausschuss (TA) unter Leitung von Dipl.-Ing. Detlef Börner das Merkblatt
so weit wie möglich zu vereinfachen und trotzdem die Anforderungen der
europäischen Normung, der Bauregelliste und der Fortschreibung der DIN
18195 zu berücksichtigen. Was dabei heraus gekommen ist, stellte Börner
nun in Fulda vor.
Auf einen Bierdeckel sollten die Kernaussagen
des Merkblatts passen, hatte sich die Arbeitsgruppe vorgenommen. Fünf
wurden es am Ende, die Börner an den Anfang seines Referats stellte:
1. Feuchtigkeitsbelastete Flächen sind grundsätzlich abzudichten. 2. In hoch beanspruchten Bereichen dürfen nur feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe eingesetzt werden. 3. In mäßig beanspruchten Bereichen sind auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe zulässig. Diese sind immer abzudichten. 4. Liegt ein Bodenablauf vor, dürfen keine feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründe eingesetzt werden. 5.
In mäßig beanspruchten Bereichen ist auf Wandflächen eine Abdichtung
nicht zwingend erforderlich, wenn feuchtigkeitsunempfindliche
Untergründe vorliegen.
Das Merkblatt unterscheidet also zwischen
hoher und mäßiger Beanspruchung, wobei die hohe dem bauaufsichtlich
geregelten und die mäßige dem nicht geregelten Bereich zugeordnet wird.
Das neue Merkblatt definiert weiterhin Beanspruchungsklassen, wobei die
Klasse 0 entfällt. Eine weitere Unterscheidung ist diejenige
zwischen direkt und indirekt beanspruchten Flächen. Direkt beansprucht
sind Fußböden und Wandflächen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
planmäßig mit Wasser beansprucht werden. Existiert ein Bodenablauf, ist
die Fläche grundsätzlich als direkt beansprucht zu bewerten, selbst
wenn es sich nur um einen sogenannten Notablauf handelt. Auch die
Fläche vor Bade- oder Duschwannen gilt als direkt beansprucht, wenn
kein wirksamer Spritzwasserschutz gegeben ist. Ein Duschvorhang ist
kein wirksamer Schutz.
Die Untergrundtabellen, die regeln,
welche Untergründe in welchen Anwendungsbereichen unter welchen
Bedingungen zugelassen sind, wurden überarbeitet. Außerdem empfiehlt
das Merkblatt in allen Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen geprüfte
Produkte einzusetzen, auch in den mäßig beanspruchten Bereichen. Soweit
die gerafften Ausführungen Detlef Börners.
Im Anschluss
entwickelte sich eine lebhafte und emotional geführte Diskussion, die
sich vor allem an zwei Punkten entzündete. Zum einen wurde kritisiert,
dass das neue Merkblatt nicht mehr grundsätzlich vorschreibt, dass
unter und hinter Dusch- und Badewannen abzudichten ist. Dieses Thema
wird seit Jahren heiß diskutiert.
Weitgehend Einigkeit besteht
darüber, dass es sinnvoll ist, in diesen Bereichen abzudichten. Aber
die Befürworter der jetzigen Merkblatt-Fassung argumentieren, dass bei
einer Festschreibung alle Bäder als mangelhaft anzusehen sind, bei
denen diese Bereiche nicht abgedichtet sind, auch wenn gar kein Schaden
vorliege. In vielen Fällen sei es aufgrund der vorliegenden
Bausituation gar nicht möglich, dort eine fachgerechte Abdichtung
auszuführen. Außerdem seien dies keine Flächen, in denen planmäßig
Wasser anfällt. Und es könne nicht Aufgabe der Verbundabdichtung in
Badezimmern sein, Mängel in der Sanitärinstallation, die zu
abgerissenen Dichtfugen führten, auszubügeln. Dann müsste die
Abdichtung auch planmäßig an einen Abfluss angeschlossen werden.
Außerdem müssten diese Bereiche auch nach neuem Merkblatt abgedichtet
werden, wenn feuchtigkeitsempfindliche Untergründe vorliegen.
Der
zweite Punkt betrifft die Unterscheidung zwischen mäßig und hoch
beansprucht. Hierfür bietet das Merkblatt keine klare Definition an,
sondern gibt durch Anwendungsbeispiele weiterhin nur Hinweise, wie eine
Abdichtungssituation zu bewerten ist. Die endgültige Einstufung
verweist es jeweils als individuelle Entscheidung in die Hand des
Planers. Gerade Vertreter der bauchemischen Industrie forderten hier
mehr Klarheit. Man solle es nicht dem Planer überlassen, was hoch und
mäßig beansprucht ist.
Hier Klarheit zu geben, sei nicht Aufgabe
des Merkblattes sondern der DIN 18195, argumentieren die
Merkblattverfasser. Sie betrifft letztlich nicht nur die
Verbundabdichtungen, sondern Abdichtungen allgemein. Es sei
problematisch, diese Definition zum Beispiel allein nach
Anwendungsbereichen zu treffen. Ein stark frequentiertes häusliches Bad
könne stärker feuchtigkeitsbelastet sein als ein Hotelbad. Es komme
hier wirklich auf den Einzelfall an. Auch eine Definition nach
anfallender Wassermenge sei wenig praxistauglich. |
|
|
FACHVERBAND LIESS TRITTSCHALLDÄMMSYSTEME PRÜFEN Ein
anderes in der Vergangenheit kontrovers diskutiertes Thema brachte
Fliesenlegermeister Markus Kohl, Mitglied im Technischen Ausschuss des
Fachverbandes Fliesen und Naturstein, in die 220 Teilnehmer zählende
Versammlung ein. Er referierte über Trittschallschutz. Anlass war eine
Untersuchung, die der Fachverband in Auftrag gegeben hatte und deren
Ergebnisse jetzt vorliegen.
Gemessen wurden in dieser
Versuchsreihe Trittschalldämmmatten, die unter Fliesenbelägen
eingesetzt werden können, um im Bestandsbau eine Verbesserung der
Trittschalldämmung zu erzielen. Simuliert wurde dabei eine typische
Situation, in der die Trittschalldämmung auf einem schwimmenden Estrich
auf einer Betondecke angeordnet ist. Mit den zahlreichen geprüften
Produkten konnten bei dieser Bauweise Verbesserungen zwischen 2 und 6
Dezibel erreicht werden (Ø 3,17 dB).
Diese Werte liegen deutlich
unter den auf einem Normprüfstand erzielten Verbesserungen, die auf
einer Betondecke ermittelt werden. Die dort erzielten Werte geben im
übrigen keinen Aufschluss darüber, welches Produkt auf einem
schwimmenden Estrich bessere Wirkungen erzielt. Das muss man jedenfalls
aus der aktuellen Untersuchung schließen, in der sich keine direkte
Korrelation zwischen den vom Hersteller angegebenen Normwerten und den
auf dem schwimmenden Estrich erreichten abzeichnet. Das heißt: Ein
guter Normwert ist kein Garant für eine gute Verbesserung auf einem
schwimmenden Estrich.
Markus Kohl forderte daher von den
Herstellern, die Normwerte aus den Verkaufsunterlagen zu streichen oder
diese durch einen Baustellenwert zu ergänzen. Es würden sonst beim
Kunden falsche Erwartungen geweckt. Der Fliesenleger könne die
erwarteten Verbesserungen auf der Baustelle aber gar nicht erreichen.
Falls diese Werte aufgrund der Verkaufsunterlagen aber vereinbart
werden, sei der Fliesenleger in der Bringschuld.
SCHALLBRÜCKEN IN RANDFUGEN VERMEIDEN Um
Schallschutz ging es auch im Vortrag von Dipl.-Ing. Heinz J. Ferk vom
Labor für Bauphysik an der Technischen Universität Graz. Er referierte
über eine Untersuchung, die den Einfluss der Randfugenabdichtung auf
den Schallschutz zum Inhalt hatte. Ein wichtiges Thema für den
Fliesenleger, denn Schallschutzmängel, die er verursacht, führen in der
Regel zum Rückbau.
Eine der häufigsten verwendeten
Konstruktionen zur Minderung des Trittschalls ist der „schwimmende
Estrich“. Er bildet mit einer darunter liegenden federnden Schicht und
der darunter liegenden Rohdecke ein „Masse -Feder-Masse“-System.
Entsteht nun, zum Beispiel an der Randfuge, eine starre Verbindung des
schwimmenden Estrichs zur Wand, kann der Masse-Feder-Masse-Effekt seine
Wirkung nicht voll entfalten, denn die Schwingungen des Estrichs werden
dann teilweise direkt in die Wand abgeleitet. Diese Verbindung kann
leicht durch Mörtelbrücken (Klebe- oder Fugenmörtel) oder auch
Dichtschlämmen entstehen, mit denen das Fugendichtband komplett
überstrichen wird. Solche „kleinen“ Mängel können zu einem um 10 dB
schlechteren Schallschutz führen.
Wie schnell solche Mängel mit
gravierenden Folgen entstehen können, zeigte Ferk anschaulich an vielen
konkreten Beispielen auf. Wir werden das Thema daher in einer der
kommenden Ausgaben von FLIESEN & PLATTEN nochmals ausführlich
aufgreifen.
ENTKOPPLUNGSSYSTEM AUF BELASTUNG ABSTIMMEN Im
folgenden Vortrag versuchte Prof. Dr. Josef Felixberger von der PCI
Augsburg GmbH Einsatzgrenzen und mögliche Anwendungsgebiete von
Entkopplungssystemen bei der Sanierung von Altböden systematisch zu
klassifizieren. Er unterscheidet zwischen vollständiger Entkopplung,
elastischer Teil-Entkopplung, bei der das Entkopplungssystem fest mit
Untergrund und Fliesenbelag verbunden ist, und der sogenannten
Versteifung, die den Untergrund eben gerade nicht entkoppelt, sondern
versteift und damit zu einem geeigneten Verlegeuntergrund macht.
Für
jedes System definierte Felixberger Einsatzgrenzen und Voraussetzungen:
Eine vollständige Entkopplung kann zum Beispiel maximal bis zur
Beanspruchungsgruppe II des Merkblatts „Hoch belastete Beläge“
eingesetzt werden. Die Bruchkraft der eingesetzten keramischen oder
Naturstein-Fliesen sollte mehr als 1.500 N betragen. Ihre Dicke
zwischen 8 und 30 Millimetern und ihre Kantenlänge zwischen 20 und 40
Zentimetern liegen. Bei lose verlegten Systemen ist die Ebenflächigkeit
des Untergrundes eine wesentliche Voraussetzung für die
Funktionstüchtigkeit der Konstruktion.
Elastische Entkopplungen
sind bis zur Beanspruchungsgruppe III einsetzbar. Sie verkraften nur
geringere Rissweiten von weniger als einem Millimeter und keinen
Rissversatz. Versteifungen können bis maximal zur
Beanspruchungsgruppe IV eingesetzt werden. Ihre Grenzen liegen zum
Beispiel bei Rissweiten und Rissversätzen des Untergrundes von maximal
drei Millimetern. Die Dielen von Holzbalkendecken dürfen sich nicht
mehr als l/300 durchbiegen.
Alle diese Systeme sind keine
anerkannte Regel der Technik und verbessern nicht die statische
Tragfähigkeit. Das ganze System aus Entkopplungssystem und Fliese ist
auf die Anwendung abzustimmen.
GRUNDIERUNGEN SENKEN HAFTZUGFESTIGKEIT Fliesenlegermeister
Erich Zanocco berichtete über einen im eigenen Labor durchgeführten
Versuch, bei Calciumsulfatestrichen den Einfluss von Grundierungen auf
die Haftzugfestigkeit zu bestimmen und die Sperrwirkung der
Grundierungen zu testen. Die Resultate: - Die Haftzugfestigkeit lässt bei allen Produkten im Vergleich zu Estrichen ohne Voranstrich nach. - Bei Epoxidharzgrundierungen ist es wichtig, diese fachgerecht zu besanden, sonst lässt die Haftzugfestigkeit deutlich nach. - Epoxidharzgrundierungen weisen eine wirksame Sperrwirkung gegen Wasser auf. -
Geeignete Dispersionsgrundierungen können trotzdem auf
Calciumsulfatestrichen eingesetzt werden, wenn sie mit schnell
abbindenden,kristallin Wasser einbindenden Dünn- oder Fließbettmörteln
kombiniert werden. |
|
|
HÄNDLER HAFTET NUR FÜR MATERIAL Drei
Reklamationsfälle, die Fliesenlegermeister Wolfgang Kuhn und
Fliesenlegermeister Hans-Willibert Ramrath vom TA vorstellten, wurden
vom Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Michael Arneburg, aus
juristischer Sicht beurteilt. Zwei von ihnen wollen wir Ihnen kurz
vorstellen: Im ersten Fall ging es um 580 Hotelbäder mit einem Belag
aus Glasmosaik. Für diesen Auftrag wurde zunächst ein Musterbad
erstellt. Der Bauherr reklamierte nach Ausführung der ersten Bäder,
dass diese im Vergleich zum Musterbad größere Abweichungen in der
Gleichmäßigkeit der Fugenbreiten und -versätze aufweisen. Das
Fugenraster läuft darüber hinaus beim Übergang von der Wand zum Boden
nicht exakt durch. Die Frage ist in diesem Fall, laut Arneburg: Was
war gewollt? Wenn das Musterbad auch die gewünschte Ausführungsqualität
definiert, hat der Fliesenleger diese Anforderung zu erfüllen. Das gilt
selbst dann, wenn es unter Baustellenbedingungen unmöglich wäre, diese
Vorgaben umzusetzen. Ansonsten hätte der Auftragnehmer Bedenken
anmelden müssen.
Im zweiten Fall wurden anthrazitfarbene
polierte Fliesen in einem Einfamilienhaus eingebaut. Sie gehören zur
Eigenmarke eines großen Fliesenhändlers. Nach Abziehen einer
Abdeckfolie, die zum Schutz auf dem Belag verlegt wurde, blieben an den
Klebestellen helle Streifen sichtbar, die sich nicht mehr entfernen
lassen. Die Fliesen waren offenbar mangelhaft.
Laut Arneburg
haben wir es hier mit zwei Arten von Verträgen zu tun: einem
Werkvertrag, der den Fliesenleger gegenüber dem Bauherrn zum Liefern
und Verlegen der Fliesen verpflichtet, und einen Kaufvertrag zwischen
Fliesenleger und Händler. Der Handwerker ist in diesem Fall zum
Nachbessern verpflichtet, der Händler nur zum Ersatz der Ware. Er muss
nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nicht die Kosten für den
Ausbau der mangelhaften Fliese, sowie den Einbau der Ersatzfliese
tragen. Der Bundesgerichtshof hat aber diese Frage dem Europäischen
Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Der Fliesenleger kann vom
Fliesenhändler nur Schadensersatz verlangen, wenn er vom Händler
bewusst getäuscht worden ist, diesem also bewusst war, dass das von ihm
vertriebene Produkt mangelhaft ist und nicht den gelten Normen
entspricht.
AUF NACH FULDA! Die
nächsten Sachverständigen-Tage des Fachverbandes Fliesen und Naturstein
finden am 2. und 3.November 2010 in Fulda statt,dann wahrscheinlich in
einem noch größeren Veranstaltungsraum, denn der Andrang bei dieser
mittlerweile wohl wichtigsten technischen Veranstaltung des
Fliesengewerbes nimmt weiter zu.
WAS ES SONST NOCH GAB Gefahr
von Rückdurchfeuchtungen gering: Dipl.-Chem. Heinz-Dieter Altmann
stufte die Gefahr von Rückdurchfeuchtungen bei Zementestrichen als
gering ein, „wenn der Estrich belegereif und auch sonst in Ordnung ist“.
Kein
Addieren der handwerklichen Verlegetoleranz: Die von der Norm
„Gebäudetreppen“ vorgegebenen Toleranzen sind auch mit Oberbelag in
jedem Fall einzuhalten. Handwerkliche Verlegetoleranzen dürfen nicht
addiert werden. Darauf wies Dipl.-Ing. Bernd Stahl, Mitglied im TA, in
seinem Vortrag über Treppen hin.
Fliesen „unsichtbar“
reparieren: Ein aus der Zahntechnik abgeleitetes Verfahren, mit dem
Naturwerksteine und Fliesen so ausgebessert werden können, dass die
Fehlstelle täuschend echt nachbildet wird, stellte Michael Reisinger
von Invicon Chemical Solutions vor.
Michael Henke, Redaktion FLIESEN & PLATTEN Nachzulesen in Ausgabe 12.2009/01.2010 |
|
|
Verantwortlich: Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V. |
 zurück
 nach oben
 Home
 Impressum
 DL-InfoV
 Seite drucken
|
|
|
|
|