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Kasseler Sachverständigentage

3. und 4. November 2009


Eine wesentliche Funktion der Kasseler Sachverstän- digentage ist es, den in ständigem Wandel befindlichen Übergang zwischen dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Technik immer wieder neu zu definieren. In den technischen Ausschüssen wird diese Diskussion fortlaufend geführt. In Fulda, wo die Kasseler Sachverständigentage nun schon zum zweiten Mal stattfanden und wohl auch zukünftig stattfinden werden, wird der aktuelle Stand dieser Verständigungen vorgestellt. Die Beiträge, die aus dem Plenum kommen, fließen als Anregungen wieder in die Arbeitsgruppen zurück, deren Aufgabe es ist, die Regelwerke anzupassen und weiter zu entwickeln. Das Ziel: Eine möglichst breite Basis für die Festschreibungen technischer Regeln und bewährter Bauweisen in den Merkblättern zu erreichen. Schließlich erheben sie den Anspruch, allgemein aner- kannte Regel der Technik zu sein.


MUSS MAN HINTER WANNEN ABDICHTEN?
Überraschend hoch schlugen die Diskussionswellen, als es zu Beginn des zweiten Tages um das Merkblatt „Verbundabdichtungen“ ging. Aktuell gilt noch die Fassung von Januar 2005. Und im Technischen Handbuch, das 2008 neu aufgelegt wurde, ist bereits ein Entwurf für eine Neufassung abgedruckt, der als zu kompliziert kritisiert worden war. So versuchte die Arbeitsgruppe „Merkblatt Verbundabdichtungen“ im Technischen Ausschuss (TA) unter Leitung von Dipl.-Ing. Detlef Börner das Merkblatt so weit wie möglich zu vereinfachen und trotzdem die Anforderungen der europäischen Normung, der Bauregelliste und der Fortschreibung der DIN 18195 zu berücksichtigen. Was dabei heraus gekommen ist, stellte Börner nun in Fulda vor.

Auf einen Bierdeckel sollten die Kernaussagen des Merkblatts passen, hatte sich die Arbeitsgruppe vorgenommen. Fünf wurden es am Ende, die Börner an den Anfang seines Referats stellte:

1. Feuchtigkeitsbelastete Flächen sind grundsätzlich abzudichten.
2. In hoch beanspruchten Bereichen dürfen nur feuchtigkeitsunempfindliche  Untergründe eingesetzt werden.
3. In mäßig beanspruchten Bereichen sind auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe zulässig. Diese sind immer abzudichten.
4. Liegt ein Bodenablauf vor, dürfen keine feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründe eingesetzt werden.
5. In mäßig beanspruchten Bereichen ist auf Wandflächen eine Abdichtung nicht zwingend erforderlich, wenn feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe vorliegen.

Das Merkblatt unterscheidet also zwischen hoher und mäßiger Beanspruchung, wobei die hohe dem bauaufsichtlich geregelten und die mäßige dem nicht geregelten Bereich zugeordnet wird. Das neue Merkblatt definiert weiterhin Beanspruchungsklassen, wobei die Klasse 0 entfällt.
Eine weitere Unterscheidung ist diejenige zwischen direkt und indirekt beanspruchten Flächen. Direkt beansprucht sind Fußböden und Wandflächen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch planmäßig mit Wasser beansprucht werden. Existiert ein Bodenablauf, ist die Fläche grundsätzlich als direkt beansprucht zu bewerten, selbst wenn es sich nur um einen sogenannten Notablauf handelt. Auch die Fläche vor Bade- oder Duschwannen gilt als direkt beansprucht, wenn kein wirksamer Spritzwasserschutz gegeben ist. Ein Duschvorhang ist kein wirksamer Schutz.

Die Untergrundtabellen, die regeln, welche Untergründe in welchen Anwendungsbereichen unter welchen Bedingungen zugelassen sind, wurden überarbeitet. Außerdem empfiehlt das Merkblatt in allen Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen geprüfte Produkte einzusetzen, auch in den mäßig beanspruchten Bereichen. Soweit die gerafften Ausführungen Detlef Börners.

Im Anschluss entwickelte sich eine lebhafte und emotional geführte Diskussion, die sich vor allem an zwei Punkten entzündete. Zum einen wurde kritisiert, dass das neue Merkblatt nicht mehr grundsätzlich vorschreibt, dass unter und hinter Dusch- und Badewannen abzudichten ist. Dieses Thema wird seit Jahren heiß diskutiert.

Weitgehend Einigkeit besteht darüber, dass es sinnvoll ist, in diesen Bereichen abzudichten. Aber die Befürworter der jetzigen Merkblatt-Fassung argumentieren, dass bei einer Festschreibung alle Bäder als mangelhaft anzusehen sind, bei denen diese Bereiche nicht abgedichtet sind, auch wenn gar kein Schaden vorliege. In vielen Fällen sei es aufgrund der vorliegenden Bausituation gar nicht möglich, dort eine fachgerechte Abdichtung auszuführen. Außerdem seien dies keine Flächen, in denen planmäßig Wasser anfällt. Und es könne nicht Aufgabe der Verbundabdichtung in Badezimmern sein, Mängel in der Sanitärinstallation, die zu abgerissenen Dichtfugen führten, auszubügeln. Dann müsste die Abdichtung auch planmäßig an einen Abfluss angeschlossen werden. Außerdem müssten diese Bereiche auch nach neuem Merkblatt abgedichtet werden, wenn feuchtigkeitsempfindliche Untergründe vorliegen.

Der zweite Punkt betrifft die Unterscheidung zwischen mäßig und hoch beansprucht. Hierfür bietet das Merkblatt keine klare Definition an, sondern gibt durch Anwendungsbeispiele weiterhin nur Hinweise, wie eine Abdichtungssituation zu bewerten ist. Die endgültige Einstufung verweist es jeweils als individuelle Entscheidung in die Hand des Planers. Gerade Vertreter der bauchemischen Industrie forderten hier mehr Klarheit. Man solle es nicht dem Planer überlassen, was hoch und mäßig beansprucht ist.

Hier Klarheit zu geben, sei nicht Aufgabe des Merkblattes sondern der DIN 18195, argumentieren die Merkblattverfasser. Sie betrifft letztlich nicht nur die Verbundabdichtungen, sondern Abdichtungen allgemein. Es sei problematisch, diese Definition zum Beispiel allein nach Anwendungsbereichen zu treffen. Ein stark frequentiertes häusliches Bad könne stärker feuchtigkeitsbelastet sein als ein Hotelbad. Es komme hier wirklich auf den Einzelfall an. Auch eine Definition nach anfallender Wassermenge sei wenig praxistauglich.
 
FACHVERBAND LIESS TRITTSCHALLDÄMMSYSTEME PRÜFEN
Ein anderes in der Vergangenheit kontrovers diskutiertes Thema brachte Fliesenlegermeister Markus Kohl, Mitglied im Technischen Ausschuss des Fachverbandes Fliesen und Naturstein, in die 220 Teilnehmer zählende Versammlung ein. Er referierte über Trittschallschutz. Anlass war eine Untersuchung, die der Fachverband in Auftrag gegeben hatte und deren Ergebnisse jetzt vorliegen.

Gemessen wurden in dieser Versuchsreihe Trittschalldämmmatten, die unter Fliesenbelägen eingesetzt werden können, um im Bestandsbau eine Verbesserung der Trittschalldämmung zu erzielen. Simuliert wurde dabei eine typische Situation, in der die Trittschalldämmung auf einem schwimmenden Estrich auf einer Betondecke angeordnet ist. Mit den zahlreichen geprüften Produkten konnten bei dieser Bauweise Verbesserungen zwischen 2 und 6 Dezibel erreicht werden (Ø 3,17 dB).

Diese Werte liegen deutlich unter den auf einem Normprüfstand erzielten Verbesserungen, die auf einer Betondecke ermittelt werden. Die dort erzielten Werte geben im übrigen keinen Aufschluss darüber, welches Produkt auf einem schwimmenden Estrich bessere Wirkungen erzielt. Das muss man jedenfalls aus der aktuellen Untersuchung schließen, in der sich keine direkte Korrelation zwischen den vom Hersteller angegebenen Normwerten und den auf dem schwimmenden Estrich erreichten abzeichnet. Das heißt: Ein guter Normwert ist kein Garant für eine gute Verbesserung auf einem schwimmenden Estrich.

Markus Kohl forderte daher von den Herstellern, die Normwerte aus den Verkaufsunterlagen zu streichen oder diese durch einen Baustellenwert zu ergänzen. Es würden sonst beim Kunden falsche Erwartungen geweckt. Der Fliesenleger könne die erwarteten Verbesserungen auf der Baustelle aber gar nicht erreichen. Falls diese Werte aufgrund der Verkaufsunterlagen aber vereinbart werden, sei der Fliesenleger in der Bringschuld.


SCHALLBRÜCKEN IN RANDFUGEN VERMEIDEN
Um Schallschutz ging es auch im Vortrag von Dipl.-Ing. Heinz J. Ferk vom Labor für Bauphysik an der Technischen Universität Graz. Er referierte über eine Untersuchung, die den Einfluss der Randfugenabdichtung auf den Schallschutz zum Inhalt hatte. Ein wichtiges Thema für den Fliesenleger, denn Schallschutzmängel, die er verursacht, führen in der Regel zum Rückbau.

Eine der häufigsten verwendeten Konstruktionen zur Minderung des Trittschalls ist der „schwimmende Estrich“. Er bildet mit einer darunter liegenden federnden Schicht und der darunter liegenden Rohdecke ein „Masse -Feder-Masse“-System. Entsteht nun, zum Beispiel an der Randfuge, eine starre Verbindung des schwimmenden Estrichs zur Wand, kann der Masse-Feder-Masse-Effekt seine Wirkung nicht voll entfalten, denn die Schwingungen des Estrichs werden dann teilweise direkt in die Wand abgeleitet. Diese Verbindung kann leicht durch Mörtelbrücken (Klebe- oder Fugenmörtel) oder auch Dichtschlämmen entstehen, mit denen das Fugendichtband komplett überstrichen wird. Solche „kleinen“ Mängel können zu einem um 10 dB schlechteren Schallschutz führen.

Wie schnell solche Mängel mit gravierenden Folgen entstehen können, zeigte Ferk anschaulich an vielen konkreten Beispielen auf. Wir werden das Thema daher in einer der kommenden Ausgaben von FLIESEN & PLATTEN nochmals ausführlich aufgreifen.


ENTKOPPLUNGSSYSTEM AUF BELASTUNG ABSTIMMEN
Im folgenden Vortrag versuchte Prof. Dr. Josef Felixberger von der PCI Augsburg GmbH Einsatzgrenzen und mögliche Anwendungsgebiete von Entkopplungssystemen bei der Sanierung von Altböden systematisch zu klassifizieren. Er unterscheidet zwischen vollständiger Entkopplung, elastischer Teil-Entkopplung, bei der das Entkopplungssystem fest mit Untergrund und Fliesenbelag verbunden ist, und der sogenannten Versteifung, die den Untergrund eben gerade nicht entkoppelt, sondern versteift und damit zu einem geeigneten Verlegeuntergrund macht.

Für jedes System definierte Felixberger Einsatzgrenzen und Voraussetzungen: Eine vollständige Entkopplung kann zum Beispiel maximal bis zur Beanspruchungsgruppe II des Merkblatts „Hoch belastete Beläge“ eingesetzt werden. Die Bruchkraft der eingesetzten keramischen oder Naturstein-Fliesen sollte mehr als 1.500 N betragen. Ihre Dicke zwischen 8 und 30 Millimetern und ihre Kantenlänge zwischen 20 und 40 Zentimetern liegen. Bei lose verlegten Systemen ist die Ebenflächigkeit des Untergrundes eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionstüchtigkeit der Konstruktion.

Elastische Entkopplungen sind bis zur Beanspruchungsgruppe III einsetzbar. Sie verkraften nur geringere Rissweiten von weniger als einem Millimeter und keinen Rissversatz.
Versteifungen können bis maximal zur Beanspruchungsgruppe IV eingesetzt werden. Ihre Grenzen liegen zum Beispiel bei Rissweiten und Rissversätzen des Untergrundes von maximal drei Millimetern. Die Dielen von Holzbalkendecken dürfen sich nicht mehr als l/300 durchbiegen.

Alle diese Systeme sind keine anerkannte Regel der Technik und verbessern nicht die statische Tragfähigkeit. Das ganze System aus Entkopplungssystem und Fliese ist auf die Anwendung abzustimmen.

GRUNDIERUNGEN SENKEN HAFTZUGFESTIGKEIT
Fliesenlegermeister Erich Zanocco berichtete über einen im eigenen Labor durchgeführten Versuch, bei Calciumsulfatestrichen den Einfluss von Grundierungen auf die Haftzugfestigkeit zu bestimmen und die Sperrwirkung der Grundierungen zu testen. Die Resultate:
- Die Haftzugfestigkeit lässt bei allen Produkten im Vergleich zu Estrichen ohne Voranstrich nach.
- Bei Epoxidharzgrundierungen ist es wichtig, diese fachgerecht zu besanden, sonst lässt die Haftzugfestigkeit deutlich nach.
- Epoxidharzgrundierungen weisen eine wirksame Sperrwirkung gegen Wasser auf.
- Geeignete Dispersionsgrundierungen können trotzdem auf Calciumsulfatestrichen eingesetzt werden, wenn sie mit schnell abbindenden,kristallin Wasser einbindenden Dünn- oder Fließbettmörteln kombiniert werden.
 
HÄNDLER HAFTET NUR FÜR MATERIAL
Drei Reklamationsfälle, die Fliesenlegermeister Wolfgang Kuhn und Fliesenlegermeister Hans-Willibert Ramrath vom TA vorstellten, wurden vom Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Michael Arneburg, aus juristischer Sicht beurteilt. Zwei von ihnen wollen wir Ihnen kurz vorstellen:
Im ersten Fall ging es um 580 Hotelbäder mit einem Belag aus Glasmosaik. Für diesen Auftrag wurde zunächst ein Musterbad erstellt. Der Bauherr reklamierte nach Ausführung der ersten Bäder, dass diese im Vergleich zum Musterbad größere Abweichungen in der Gleichmäßigkeit der Fugenbreiten und -versätze aufweisen. Das Fugenraster läuft darüber hinaus beim Übergang von der Wand zum Boden nicht exakt durch.
Die Frage ist in diesem Fall, laut Arneburg: Was war gewollt? Wenn das Musterbad auch die gewünschte Ausführungsqualität definiert, hat der Fliesenleger diese Anforderung zu erfüllen. Das gilt selbst dann, wenn es unter Baustellenbedingungen unmöglich wäre, diese Vorgaben umzusetzen. Ansonsten hätte der Auftragnehmer Bedenken anmelden müssen.

Im zweiten Fall wurden anthrazitfarbene polierte Fliesen in einem Einfamilienhaus eingebaut. Sie gehören zur Eigenmarke eines großen Fliesenhändlers. Nach Abziehen einer Abdeckfolie, die zum Schutz auf dem Belag verlegt wurde, blieben an den Klebestellen helle Streifen sichtbar, die sich nicht mehr entfernen lassen. Die Fliesen waren offenbar mangelhaft.

Laut Arneburg haben wir es hier mit zwei Arten von Verträgen zu tun: einem Werkvertrag, der den Fliesenleger gegenüber dem Bauherrn zum Liefern und Verlegen der Fliesen verpflichtet, und einen Kaufvertrag zwischen Fliesenleger und Händler. Der Handwerker ist in diesem Fall zum Nachbessern verpflichtet, der Händler nur zum Ersatz der Ware. Er muss nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nicht die Kosten für den Ausbau der mangelhaften Fliese, sowie den Einbau der Ersatzfliese tragen. Der Bundesgerichtshof hat aber diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt.
Der Fliesenleger kann vom Fliesenhändler nur Schadensersatz verlangen, wenn er vom Händler bewusst getäuscht worden ist, diesem also bewusst war, dass das von ihm vertriebene Produkt mangelhaft ist und nicht den gelten Normen entspricht.


AUF NACH FULDA!
Die nächsten Sachverständigen-Tage des Fachverbandes Fliesen und Naturstein finden am 2. und 3.November 2010 in Fulda statt,dann wahrscheinlich in einem noch größeren Veranstaltungsraum, denn der Andrang bei dieser mittlerweile wohl wichtigsten technischen Veranstaltung des Fliesengewerbes nimmt weiter zu.


WAS ES SONST NOCH GAB
Gefahr von Rückdurchfeuchtungen gering: Dipl.-Chem. Heinz-Dieter Altmann stufte die Gefahr von Rückdurchfeuchtungen bei Zementestrichen als gering ein, „wenn der Estrich belegereif und auch sonst in Ordnung ist“.

Kein Addieren der handwerklichen Verlegetoleranz: Die von der Norm „Gebäudetreppen“ vorgegebenen Toleranzen sind auch mit Oberbelag in jedem Fall einzuhalten. Handwerkliche Verlegetoleranzen dürfen nicht addiert werden. Darauf wies Dipl.-Ing. Bernd Stahl, Mitglied im TA, in seinem Vortrag über Treppen hin.

Fliesen „unsichtbar“ reparieren: Ein aus der Zahntechnik abgeleitetes Verfahren, mit dem Naturwerksteine und Fliesen so ausgebessert werden können, dass die Fehlstelle täuschend echt nachbildet wird, stellte Michael Reisinger von Invicon Chemical Solutions vor.


Michael Henke, Redaktion FLIESEN & PLATTEN
Nachzulesen in Ausgabe 12.2009/01.2010
 
 
Verantwortlich:
Fachverband Fliesen und Naturstein im
Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V.
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